AGB

Bitte lesen Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Privatpraxis für Psychotherapie und Systemische Therapie Anja Neumann,
Heilpraktikerin für Psychotherapie, Bad Malente:

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann und Klient/Klientin (im Folgenden "KlientIn") als Behandlungsvertrag im Sinne des §305 BGB, soweit zwischen Heilpraktikerin für Psychotherapie und KlientIn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die KlientIn das Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
3.Die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. bei Gewissenskonflikten oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund von Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann erbringt ihre Leistungen gegenüber der KlientIn in Form von Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie.
2. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann ist berechtigt, abgesprochene Methoden anzuwenden.
3. Die zur Anwendung kommenden Methoden finden in Anlehnung an die Standards der körperorientierten Psychotherapie, der Systemischen Therapie und zeitgemäßer Traumatherapie-Konzepte auf Grundlage der Polyvagaltheorie und des 3-Phasen-Modells. Des Weiteren werden Methoden aus anderen Psychotherapieverfahren angewendet.

4. Alle angewendeten Methoden der Heilpraktikerin Anja Neumann sind keinerlei Ersatz für eine ärztliche Diagnose und Therapie und auch keinerlei Ersatz für psychiatrische, ärztliche, oder psychologische Untersuchungen oder Behandlungen.
Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte vor einer Termin- oder Leistungspaketbuchung mit einem Arzt oder Therapeuten in Verbindung.
Das Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann Angebot ersetzt keinen Arzt!
5. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann darf weder eine Krankschreibung vornehmen noch verschreibungspflichtige Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung der KlientIn
1.Die KlientIn verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit und dazu, den Therapieerfolg nicht zu gefährden.
2. Ist das therapeutisch notwendige Vertrauen nicht mehr gegeben, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann berechtigt, die Behandlung zu beenden.

§ 4 Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie
1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann erhält für ihre Dienste ein Honorar. Der gültige Honorarsatz kann der Praxis-Website der Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann entnommen werden.
2. Das Honorar wird nach Rechnungserhalt vor jeder Sitzung per Überweisung auf das Konto der Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann entrichtet, wenn nichts Anderes vorab vereinbart wurde.
3. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift der KlientIn sowie die Leistungsart und Leistungsanzahl.
4. Stundenkontingente, die im Rahmen eines Leistungspaketes erworben wurden, werden dem KlientIn von der Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann verbindlich für 12 Monate zur Verfügung gestellt.
5.Die Terminanzahl eines Leistungspaketes richtet sich nach der Länge der einzelnen Sitzungen.
6. Die Mindestdauer pro Sitzung beträgt 60 Minuten. Das erworbene Stundenkontingent wird je Sitzung nach Minuten abgerechnet.
7.Telefonische Termine werden je angefangener Viertelstunde berechnet.
8. Stundenkontingente, die im Rahmen eines Leistungspaketes erworben wurden, verlieren ohne vorherige Kontaktaufnahme, Absprache oder anderer, festgelegter Vereinbarung einer Verlängerung der Gültigkeit nach Ablauf von 12 Monaten mit der Heilpraktikerin Anja Neumann ihre Gültigkeit und können nicht nachträglich erstattet werden.
9. Die Zeitdauer der Gültigkeit des gebuchten Stundenkontingents im Rahmen eines Leistungspaketes ist das Datum des Zahlungseingangs des Leistungspaketes.
10. Der Anspruch auf freiwillige, kostenfreie Zusatztermine, Sitzungen, und Leistungen jeglicher Art, die im Rahmen eines Leistungspaketes erworben wurden, verfallen nach 12 Monaten und werden nicht erstattet.
11. Unbezahlte Therapien/Beratungen/Sitzungen und Leistungspakete können auch mit vorausgegangener Terminabsprache leider nicht eingefordert und durchgeführt werden.
12. Andere Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.


§5 Honorarerstattung durch Dritte

1. Soweit die KlientIn einen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 AGB hierdurch nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
2. Soweit die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann der KlientIn über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich und entbinden die KlientIn nicht von ihrer Möglichkeit der eigenständigen Einholung von Informationen über eine mögliche Erstattung. Insbesondere gelten die Erstattungssätze von Dritten nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Abs. 1 AGB. Der Honorarumfang der Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann wird nicht auf erstattungsfähige Leistungen reduziert oder hierdurch begrenzt.
Die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte, Therapieberichte und notwendige Bescheinigungen sind honorarpflichtig.

§6 Terminvereinbarungen & Absageregelungen
1. Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel wöchentlich oder alle zwei Wochen zu einem zwischen KlientIn und Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann jeweils fest und verbindlich vereinbarten Termin statt.
2. Die KlientIn verpflichtet sich die vereinbarten Termine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfall rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Absage wird der KlientIn ein Ausfallhonorar von 100% des entgangenen Honorars in Rechnung gestellt.
4. Stunden, die im Rahmen eines Leistungspaketes erworben wurden, verlieren ohne vorherige Absage, Absprache oder anderer, festgelegter Vereinbarung einer Verlängerung der Gültigkeit nach Ablauf von 12 Monaten ihre Gültigkeit und können nicht nachträglich erstattet werden.
5. Der Anspruch auf vereinbarte, freiwilligekostenfreie Zusatztermine und Leistungen jeglicher Art, die im Rahmen eines Leistungspaketes erworben wurden, verfällt nach 12 Monaten und wird nicht erstattet.
6. Kann ein Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihr nicht verschuldeten Verhinderung die Therapieeinheit nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so verpflichtet sich die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann, so bald wie möglich einen Ersatztermin zu benennen. Schadensersatzansprüche des KlientIn gegen die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
7. Bei Therapieabbruch wird nach Bedarf der KlientIn ein weiterer Termin vereinbart, der als Abschlussgespräch dient.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung
1.Die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann unterliegt gegenüber Dritten der Schweigepflicht.
2. Auskünfte über Beratung, Diagnose, Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der KlientIn werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KlientIn erteilt.
3. Qualitätssichernde Maßnahmen wie Supervision und Intervision sind hiervon ausgenommen. In diesem Zusammenhang notwendige Informationen über die KlientIn erfolgen in jedem möglichen Maße in anonymisierter Form.
4. Die KlientIn verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über andere KlientInnen, von denen sie zufällig (Wartebereich, Treppenhaus) Kenntnis erhält.

5.§ 7 Abs. 1 AGB ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, falls in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Heilpraktikerin für Psychotherapie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
6. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie Anja Neumann führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Dokumentation). Der KlientIn steht Einsichtnahme in die Dokumentation nicht zu.

§ 8 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt.
2. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.